Sparkreis2kl
KWK-Infozentrum

Service von KWK - Anlagen

Häufig werden z.B. Serviceverträge geschlossen, bis zum 1.10.2016 geschlossene müssen schriftlich gekündigt werden. Erst danach abgeschlossene können per e-mail gekündigt werden, wobei man jedoch den Zugang beweisen muss, daher immer früh genug versenden und eine Eingangsbestätigung anfordern.

Alternativ ein DeMail Dienst verwenden, mittels Fax kündigen und die Kündigungsabsicht eindeutig möglichst mit Angabe der Kundennummer zum Ausdruck bringen.

Nicht nur Energieverträge, Serviceverträge sondern auch nahezu alles andere kann so einfach gekündigt werden, Ausnahmen sind natürlich Mietverträge, Arbeitsverträge, Grundstücksangelegenheiten usw.


Links

 

Datenschutz

© Copyright 2000 - KWK-Infozentrum.de - 44789 Bochum, Drusenbergstrasse 86

Kontakt

Impressum